Energieberatung
28.7.2026
Bauwerkstatt Redaktion

BEG-Reform am 21. Juli 2026: Diese 4 Änderungen kosten Sie bares Geld

Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Förderregeln: Der Effizienzbonus ist ersatzlos gestrichen, der Klimabonus sinkt von 20 auf 16 Prozent und schmilzt jetzt halbjährlich weiter. Was das für Ihre Sanierung bedeutet – und warum Warten teuer wird.
BEG-Reform am 21. Juli 2026: Diese 4 Änderungen kosten Sie bares Geld

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Effizienzbonus (+5% für Wärmepumpen) ist seit 21.07.2026 ersatzlos entfallen
  • Klimageschwindigkeitsbonus sinkt von 20% auf 16% – und dann halbjährlich um 4 Punkte bis auf 0% im August 2028
  • Einkommensbonus jetzt dreistufig: 40% / 30% / 10% statt pauschal 30%
  • iSFP-Bonus gilt nur noch für Kosten oberhalb von 30.000 Euro – kleine Projekte gehen leer aus

Das Wichtigste in Kürze

Am 21. Juli 2026 ist eine neue BEG-Richtlinie in Kraft getreten. Sie verändert die Förderung für Heizungstausch und Gebäudesanierung an vier Stellen – und in allen vier Fällen zu Ihren Ungunsten. Wer seinen Antrag noch nicht gestellt hat, rechnet ab sofort mit anderen Zahlen.

Die gute Nachricht vorweg: Die Grundförderung bleibt. 30 Prozent für den Heizungstausch, 15 Prozent für Dämmung und Fenster – daran hat sich nichts geändert. Was wegfällt, sind die Boni obendrauf.

Änderung 1: Der Effizienzbonus ist weg

Bis zum 20. Juli gab es fünf zusätzliche Prozentpunkte, wenn Ihre Wärmepumpe ein natürliches Kältemittel nutzte oder Erdwärme, Wasser oder Abwasser als Quelle. Dieser Effizienzbonus ist ersatzlos gestrichen.

Für eine typische Wärmepumpen-Installation mit 25.000 Euro förderfähigen Kosten bedeutet das: 1.250 Euro weniger Zuschuss. Ohne dass sich an Ihrem Projekt irgendetwas geändert hätte.

Änderung 2: Der Klimabonus schmilzt jetzt doppelt so schnell

Der Klimageschwindigkeitsbonus belohnt, wer seine alte fossile Heizung frühzeitig austauscht. Er lag bei 20 Prozent und sollte erst ab 2029 langsam sinken – in Drei-Punkte-Schritten alle zwei Jahre.

Jetzt gilt: 16 Prozent ab dem 21. Juli 2026, und danach geht es halbjährlich um vier Prozentpunkte nach unten:

ZeitraumKlimabonus
bis 20.07.202620 %
ab 21.07.202616 %
ab 01.02.202712 %
ab 01.08.20278 %
ab 01.02.20284 %
ab 01.08.20280 %

Das ist die einschneidendste Änderung. Wer bisher davon ausging, bis 2028 in Ruhe planen zu können, verliert alle sechs Monate vier Prozentpunkte. Bei 28.000 Euro förderfähigen Kosten sind das 1.120 Euro pro Halbjahr – nur fürs Abwarten.

Die Voraussetzung bleibt unverändert: Sie tauschen eine fossile Bestandsheizung (Öl, Gas ab 20 Jahren, Nachtspeicher) und bewohnen das Gebäude selbst.

Änderung 3: Der Einkommensbonus ist jetzt gestaffelt

Bisher galt eine einfache Regel: Wer als Selbstnutzer ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von maximal 40.000 Euro hatte, bekam pauschal 30 Prozent extra. Jetzt wird nach Einkommenshöhe differenziert:

Zu versteuerndes HaushaltseinkommenBonus
bis 30.000 €40 %
über 30.000 bis 40.000 €30 %
über 40.000 bis 50.000 €10 %
über 50.000 €0 %

Das ist die einzige Änderung mit einer Gewinnerseite: Haushalte unter 30.000 Euro bekommen jetzt 10 Punkte mehr als vorher. Und wer mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt hat, darf pauschal 10.000 Euro vom anzurechnenden Einkommen abziehen – die Schwellen greifen also später.

Passend dazu wurde der Förderdeckel angehoben: bis zu 80 Prozent sind jetzt möglich, allerdings nur für die unterste Einkommensstufe. Für alle anderen bleibt es bei 70 Prozent.

Änderung 4: Der iSFP-Bonus greift erst ab 30.000 Euro

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) brachte bisher fünf zusätzliche Prozentpunkte auf alle förderfähigen Kosten Ihrer Gebäudehüllen-Maßnahmen. Seit dem 21. Juli gilt er nur noch für den Kostenanteil oberhalb von 30.000 Euro.

Ein Rechenbeispiel macht den Unterschied deutlich:

Dachsanierung für 20.000 Euro

  • Vorher: 15 % Grundförderung + 5 % iSFP-Bonus = 4.000 Euro
  • Jetzt: 15 % Grundförderung, kein iSFP-Bonus = 3.000 Euro

Komplettsanierung für 50.000 Euro

  • Vorher: 5 % auf 50.000 € = 2.500 Euro Bonus
  • Jetzt: 5 % auf 20.000 € (der Anteil über der Schwelle) = 1.000 Euro Bonus

Für kleinere Einzelmaßnahmen lohnt sich der iSFP damit rein rechnerisch kaum noch – die Beratung selbst wird zwar weiterhin mit 50 Prozent (max. 650 Euro) gefördert, aber der Hebel auf die Sanierungskosten ist weg. Bei Mehrfamilienhäusern steigt die Schwelle entsprechend: 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, plus je 15.000 Euro für die Wohneinheiten zwei bis sechs.

Was jetzt zu tun ist

Rechnen Sie neu. Jedes Angebot und jede Förderkalkulation von vor dem 21. Juli ist überholt. Wenn Ihnen jemand noch 55 oder 70 Prozent für eine Wärmepumpe in Aussicht stellt, prüfen Sie das Datum der Berechnung.

Prüfen Sie die Reihenfolge. Der Klimabonus hängt am Antragsdatum, nicht am Umsetzungstermin. Wer den Antrag noch vor dem 1. Februar 2027 stellt, sichert sich die 16 Prozent – auch wenn die Heizung erst später eingebaut wird. Die Fristen sind damit wichtiger geworden als je zuvor.

Bündeln Sie Maßnahmen. Durch die 30.000-Euro-Schwelle beim iSFP lohnt es sich, Hüllenmaßnahmen zusammen zu denken statt einzeln über Jahre zu verteilen. Dach und Fassade gemeinsam kommen über die Schwelle – jede Maßnahme für sich womöglich nicht.

Verschenken Sie den Einkommensbonus nicht. Die neue unterste Stufe mit 40 Prozent ist die einzige Verbesserung der Reform. Zusammen mit dem Familienzuschlag von 10.000 Euro erreichen mehr Haushalte diese Stufe, als man auf den ersten Blick denkt.

Fazit

Die Reform macht Förderung komplizierter und in den meisten Fällen niedriger. Der entscheidende Unterschied zu früheren Kürzungen: Der Klimabonus schmilzt jetzt halbjährlich. Wer 2027 saniert statt 2026, verliert nicht einmalig, sondern mit jedem Halbjahr weiter.

Gleichzeitig steigen die Anforderungen an die Planung. Welche Programme sich kombinieren lassen, in welcher Reihenfolge Sie beantragen und wie Sie die neuen Schwellen erreichen – das ist mit vier gleichzeitigen Änderungen keine Sache mehr für den Küchentisch.

Unser Förder-Kombinator rechnet bereits mit den neuen Sätzen. In wenigen Minuten sehen Sie, was für Ihr Projekt heute noch drin ist – kostenlos und unverbindlich. Und in einer persönlichen Beratung prüfen wir zusätzlich, welche regionalen Programme Ihrer Stadt oder Gemeinde sich mit Bund und Land kombinieren lassen.

Alle Angaben nach bestem Wissen zum Stand 28. Juli 2026. Förderrichtlinien ändern sich – verbindliche Auskünfte erteilen BAFA und KfW. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung, sind aber kein offizieller Antragsteller.

Bauwerkstatt Redaktion

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Das Redaktionsteam der Bauwerkstatt bündelt die Expertise unserer Fachleute aus den Bereichen Dach, Fassade, Solar und Innenausbau.

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