25.9.2026
Bauwerkstatt Redaktion

Gebäudemodernisierungsgesetz 2026: Was Eigentümer bei der Heizungswahl jetzt wissen sollten

Seit dem 29. Juli gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz. Was sich bei der Heizungswahl ändert, welche Regeln noch folgen und wie Eigentümer jetzt sinnvoll planen.
Editoriale Illustration eines fränkischen Hauses mit mehreren möglichen Heizsystemen
Illustration · Bauwerkstatt Ratgeber

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die pauschale 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien beim Heizungseinbau ist seit 29. Juli 2026 entfallen
  • Die Wahl zwischen Wärmepumpe, Wärmenetz, Hybrid-, Biomasse-, Gas- oder Ölheizung ist technologieoffener
  • Förderbedingungen haben sich bereits zum 21. Juli 2026 geändert und sind getrennt vom neuen Gesetz zu betrachten
  • Für Gas und Öl sind weitere Vorgaben geplant; wichtige Details sollen bis 1. Dezember 2026 folgen

Das Wichtigste in Kürze

Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Die bisherige pauschale Vorgabe, dass eine neu eingebaute Heizung mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen muss, ist entfallen. Eigentümer können ihre Heizungsart technologieoffener wählen. Das bedeutet jedoch nicht, dass jede Option langfristig gleich günstig oder frei von weiteren Anforderungen ist: Für fossile Brennstoffe sind zusätzliche Regeln vorgesehen, deren Details teilweise noch ausstehen.

Für die Planung sollten Sie drei Dinge auseinanderhalten: die gesetzliche Wahlfreiheit, die technischen und wirtschaftlichen Eigenschaften der Heizsysteme sowie die Förderbedingungen. Letztere wurden bereits zum 21. Juli 2026 angepasst. Das ist eine separate Änderung und nicht mit dem Inkrafttreten des GModG gleichzusetzen.

Was hat sich bei der Heizungswahl geändert?

Nach der Information der Bundesregierung zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz entfällt die einheitliche 65-Prozent-Vorgabe. Neben Wärmepumpen, einem Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz, Hybridlösungen und Biomasseheizungen können damit weiterhin auch Gas- und Ölheizungen eingebaut werden.

Die größere Auswahl macht eine sorgfältige Abwägung wichtiger. Ein Heizsystem verursacht nicht nur Anschaffungskosten. Relevant sind auch Energiebedarf, Wirkungsgrad, Wartung, Platzbedarf, mögliche Anschlusskosten und die Entwicklung der Brennstoff- beziehungsweise Stromkosten. Bei einem bestehenden Haus zählen außerdem Dämmstandard, Heizflächen und die benötigte Vorlauftemperatur.

OptionVor der Entscheidung prüfen
WärmepumpeWärmebedarf, Vorlauftemperatur, Aufstellort, Schall und Zustand der Heizflächen
Nah- oder FernwärmeVerfügbarkeit, Anschlusskosten, Preisformel und Vertragsbedingungen
HybridheizungZusammenspiel der Wärmeerzeuger, Regelung und laufende Kosten
BiomasseLagerfläche, Logistik, Wartung und lokale Emissionen
Gas oder ÖlLangfristige Brennstoffkosten sowie die angekündigten Anforderungen an klimaneutrale Brennstoffe

Diese Punkte ersetzen keine individuelle Heizlastberechnung oder Fachplanung. Sie helfen aber, Angebote nicht allein am Kaufpreis zu vergleichen.

Was bedeutet das für Gas- und Ölheizungen?

Das GModG sieht laut Bundesregierung vor, dass Brennstoffe bis 2045 vollständig klimaneutral sein müssen. Für Gas und Öl sind außerdem ab 2029 stufenweise Vorgaben zu erneuerbaren Brennstoffanteilen vorgesehen. Die Details zur Grüngas- beziehungsweise Grünölquote sollen bis zum 1. Dezember 2026 in einem gesonderten Gesetz festgelegt werden.

Wer heute eine fossile Anlage erwägt, sollte daher nicht nur fragen, ob sie eingebaut werden darf. Entscheidend ist auch, welche Brennstoffe künftig verfügbar und zu welchen Preisen sie erhältlich sein werden. Solange konkrete Detailregelungen noch ausstehen, sollte eine Wirtschaftlichkeitsrechnung mit verschiedenen Szenarien arbeiten und keine feste Preisentwicklung unterstellen.

Förderrecht bleibt ein eigener Baustein

Die gesetzliche Wahl der Heiztechnik und der Anspruch auf Förderung sind zwei unterschiedliche Fragen. Die KfW-Heizungsförderung für Privatpersonen wurde zum 21. Juli 2026 angepasst. Förderhöhe und Voraussetzungen richten sich nach dem konkreten Vorhaben, der Eigentumssituation und den jeweils gültigen Richtlinien. Eine bestimmte Heizungsart ist also nicht automatisch förderfähig, nur weil sie gesetzlich eingebaut werden darf.

Prüfen Sie vor einer Beauftragung immer zuerst den aktuellen Förderweg und die erforderliche Antragstellung. Informationen aus älteren Angeboten oder Artikeln können überholt sein. Unsere Übersicht zu den Änderungen der BEG-Förderung 2026 erläutert die Förderanpassungen separat.

So gehen Hauseigentümer jetzt sinnvoll vor

  1. Gebäude verstehen: Lassen Sie Wärmebedarf, Heizflächen, Dämmung und Anlagenzustand aufnehmen.
  2. Optionen vergleichen: Holen Sie vergleichbare Angebote ein – mit Investition, Betriebskosten und Wartungsaufwand.
  3. Wärmenetz prüfen: Fragen Sie bei der Kommune oder dem Versorger nach konkreten Ausbauplänen und Anschlussbedingungen. Eine Wärmeplanung allein ist noch keine Zusage für einen Anschluss.
  4. Förderung vor Auftrag klären: Prüfen Sie die gültigen Förderbedingungen und Fristen, bevor Sie Verträge schließen.
  5. Angebote nachrechnen: Berücksichtigen Sie mögliche Brennstoffanforderungen und machen Sie Annahmen zu Energiepreisen transparent.

Ein Energie-Check kann beim Einstieg helfen. Für eine belastbare Entscheidung braucht es anschließend eine Prüfung der konkreten Immobilie.

Fazit

Das Gebäudemodernisierungsgesetz gibt Eigentümern mehr Auswahl bei der Heizungsart. Damit wird die Entscheidung nicht automatisch einfacher: Investitionskosten, Effizienz, Energieträger, Förderfähigkeit und noch ausstehende Detailregeln müssen gemeinsam betrachtet werden. Wer die Optionen gebäudebezogen vergleicht und Förderbedingungen vor der Beauftragung prüft, schafft eine bessere Grundlage für die nächsten Jahrzehnte.

Stand: 25. September 2026. Gesetzliche und Förderbedingungen können sich ändern. Verbindliche Auskünfte geben die zuständigen Stellen; die Informationen hier ersetzen keine Rechts- oder Förderberatung.

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