Wärmepumpe vor Einfamilienhaus mit Übersicht der BEG-Fördersätze 2027
Kurz gefasst: Wer 2027 eine Wärmepumpe einbauen lässt, bekommt weniger Zuschuss als heute – und zwar in zwei Stufen. Der Klimageschwindigkeitsbonus fällt am 1. Februar 2027 von 16 auf 12 Prozent und am 1. August 2027 auf 8 Prozent. Parallel sinken die förderfähigen Höchstkosten alle sechs Monate um 750 Euro. Entscheidend für Ihren Satz ist das Datum der Förderzusage – nicht wann Sie den Antrag stellen und nicht wann die Heizung eingebaut wird.
Die Fördersätze 2027 auf einen Blick
Seit der BEG-Reform vom 21. Juli 2026 schmilzt die Förderung in festen Halbjahresschritten. Das ist keine Vermutung über künftige Politik, sondern in der Richtlinie festgeschrieben:
| Zeitraum der Förderzusage | Klimabonus | Förderfähige Höchstkosten | Max. Zuschuss (70 %) | Max. mit hohem Einkommensbonus (80 %) |
|---|---|---|---|---|
| 21.07.2026 – 31.01.2027 | 16 % | 28.000 € | 19.600 € | 22.400 € |
| 01.02.2027 – 31.07.2027 | 12 % | 27.250 € | 19.075 € | 21.800 € |
| 01.08.2027 – 31.01.2028 | 8 % | 26.500 € | 18.550 € | 21.200 € |
| 01.02.2028 – 31.07.2028 | 4 % | 25.750 € | 18.025 € | 20.600 € |
| ab 01.08.2028 | 0 % | 25.000 € | 17.500 € | 20.000 € |
Zwei Dinge sinken hier gleichzeitig – das wird oft übersehen. Der Bonus verliert vier Prozentpunkte pro Halbjahr, und die Bemessungsgrundlage schrumpft um 750 Euro. Beide Effekte addieren sich.
Was 2027 sonst noch gilt
Nicht alles wird schlechter. Diese Bausteine bleiben 2027 unverändert:
Grundförderung: 30 Prozent. Gilt für alle förderfähigen Heizungen – Wärmepumpen, Biomasse, Solarthermie-Hybride. Diese Basis ist nicht von der Degression betroffen.
Einkommensbonus: bis 40 Prozent. Seit der Reform dreistufig gestaffelt nach zu versteuerndem Jahreseinkommen:
| Zu versteuerndes Jahreseinkommen | Bonus |
|---|---|
| bis 30.000 € | 40 % |
| bis 40.000 € | 30 % |
| bis 50.000 € | 10 % |
Für Familien mit Kindern gelten höhere Einkommensgrenzen. Dieser Bonus ist der stärkste Hebel, den es noch gibt – und er sinkt nicht.
Die Obergrenze: 70 Prozent – oder 80 Prozent. Grundsätzlich ist bei 70 Prozent der förderfähigen Kosten Schluss. Seit der Reform gibt es aber eine Ausnahme: Wer den vollen Einkommensbonus von 40 Prozentpunkten erhält (zu versteuerndes Einkommen bis 30.000 Euro, mit Kind bis 40.000 Euro), darf bis 80 Prozent ausgeschöpft werden. Das ist die stärkste Verbesserung der Reform.
Der Familienzuschlag. Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, wird das anzurechnende Einkommen pauschal um 10.000 Euro reduziert – einmalig, unabhängig von der Kinderzahl. Eine Familie mit 38.000 Euro zvE rutscht damit in die 40-Prozent-Stufe und erreicht die 80-Prozent-Decke.
Was seit dem 21. Juli 2026 weggefallen ist
Zwei Positionen, die Sie in älteren Ratgebern noch finden, gibt es nicht mehr:
- Der Effizienzbonus (+5 Prozent für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel oder Erdwärme) ist ersatzlos gestrichen.
- Der Emissionsminderungszuschlag von 2.500 Euro für besonders emissionsarme Biomasseanlagen ist entfallen.
Rechnen Sie also nicht mehr mit den 50 oder 55 Prozent, die vor der Reform üblich waren.
Das entscheidende Datum: die Förderzusage
Hier liegt der häufigste und teuerste Irrtum. Maßgeblich für die Höhe Ihres Klimabonus ist der Zeitpunkt der Förderzusage – nicht der Tag, an dem Sie den Antrag abschicken, und auch nicht der Einbautermin.
Das hat eine praktische Konsequenz, die Sie einplanen müssen: Zwischen Antrag und Zusage liegt Bearbeitungszeit. Wer seinen Antrag Mitte Januar 2027 stellt und die Zusage erst im Februar erhält, bekommt 12 Prozent statt 16 – obwohl der Antrag im richtigen Zeitfenster lag.
Was das für Sie heißt: Planen Sie einen Puffer von mehreren Wochen vor jedem Stichtag ein. Die nächsten sind der 31. Januar 2027 und der 31. Juli 2027. Wer die 16 Prozent noch mitnehmen will, sollte den Antrag nicht erst im Januar stellen.
Umgekehrt gilt: Liegt die Zusage vor, ist Ihr Satz gesichert. Der Einbau darf später erfolgen – die Förderhöhe ändert sich dadurch nicht mehr.
Rechenbeispiele: Was ein halbes Jahr kostet
Beispiel 1: Einfamilienhaus, Luft-Wasser-Wärmepumpe
Ausgangslage: 150 m² Wohnfläche, Baujahr 1985, alte Gasheizung, Investition 28.000 Euro. Haushaltseinkommen über 50.000 Euro, also kein Einkommensbonus.
Förderzusage bis 31.01.2027
Grundförderung: 30 % × 28.000 € = 8.400 €
Klimabonus: 16 % × 28.000 € = 4.480 €
──────────────────────────────────────────
Zuschuss: 46 % × 28.000 € = 12.880 €
Eigenanteil: 15.120 €Förderzusage ab 01.02.2027
Grundförderung: 30 % × 27.250 € = 8.175 €
Klimabonus: 12 % × 27.250 € = 3.270 €
──────────────────────────────────────────
Zuschuss: 42 % × 27.250 € = 11.445 €
Eigenanteil: 16.555 €Unterschied: 1.435 Euro. Davon entfallen 1.120 Euro auf den gesunkenen Bonus und 315 Euro auf die reduzierte Bemessungsgrundlage.
Beispiel 2: Haushalt mit Einkommensbonus
Gleiche Anlage, aber zu versteuerndes Jahreseinkommen unter 30.000 Euro.
Förderzusage bis 31.01.2027
Grundförderung: 30 %
Klimabonus: 16 %
Einkommensbonus: 40 %
──────────────────────────────────────────
Summe rechnerisch: 86 % → gedeckelt auf 80 %
Zuschuss: 80 % × 28.000 € = 22.400 €
Eigenanteil: 5.600 €Förderzusage ab 01.08.2027
Grundförderung: 30 %
Klimabonus: 8 %
Einkommensbonus: 40 %
──────────────────────────────────────────
Summe rechnerisch: 78 % → unter der Decke, gilt voll
Zuschuss: 78 % × 26.500 € = 20.670 €
Eigenanteil: 7.330 €Unterschied über beide Stufen: 1.730 Euro.
Beachten Sie den Übergang: Bis Januar 2027 liegt die Summe mit 86 Prozent über der Decke – die ersten sechs Prozentpunkte des Klimabonus verpuffen also ohnehin. Ab August 2027 fällt die Summe mit 78 Prozent unter die 80-Prozent-Grenze, und ab da wirkt jede weitere Absenkung in voller Höhe.
Für Haushalte mit vollem Einkommensbonus heißt das: Sie sind bis Anfang 2027 teilweise geschützt, verlieren danach aber genauso wie alle anderen. Der Schutz durch die Decke läuft mit dem sinkenden Klimabonus aus – nicht umgekehrt.
Beispiel 3: Größeres Projekt mit Erdwärme
180 m², Baujahr 1978, Ölheizung, Investition 45.000 Euro inklusive Erdkollektoren.
Da die förderfähigen Kosten bei 28.000 Euro gedeckelt sind, spielt die höhere Investition für die Förderung keine Rolle:
| Förderzusage | Zuschuss | Eigenanteil |
|---|---|---|
| bis 31.01.2027 | 12.880 € | 32.120 € |
| ab 01.02.2027 | 11.445 € | 33.555 € |
Hinweis: Der früher geltende Effizienzbonus für Erdwärme-Wärmepumpen ist seit Juli 2026 gestrichen. Erdwärme wird damit nicht mehr besser gefördert als eine Luft-Wasser-Wärmepumpe – bei deutlich höheren Investitionskosten.
Wer jetzt handeln sollte – und wer warten kann
Jetzt handeln: Haushalte ohne Einkommensbonus
Wenn Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen über 50.000 Euro liegt, kommen Sie auf 46 Prozent Förderung – deutlich unter der 70-Prozent-Decke. Jede Degressionsstufe trifft Sie in voller Höhe: rund 1.400 Euro beim nächsten Schritt im Februar 2027, danach je Halbjahr etwas weniger, weil auch die Bemessungsgrundlage schrumpft.
Etwas mehr Spielraum: Haushalte mit vollem Einkommensbonus
Mit 40 Prozentpunkten Einkommensbonus kommen Sie auf 86 Prozent rechnerisch und werden auf 80 Prozent gedeckelt – sechs Prozentpunkte des Klimabonus verpuffen also ohnehin. Solange das so ist, kostet Sie eine Degressionsstufe weniger als andere.
Dieser Puffer ist aber schnell aufgebraucht: Ab Februar 2027 liegt die Summe bei 82 Prozent, ab August 2027 nur noch bei 78 – und damit unter der Decke. Von da an trifft Sie jede weitere Absenkung in voller Höhe. Der Vorteil gilt also für die nächsten Monate, nicht auf Dauer.
Unabhängig davon: die laufenden Heizkosten
Ein Aspekt, der in reinen Förderrechnungen untergeht: Jedes Jahr mit einer alten Öl- oder Gasheizung kostet Geld. Der CO₂-Preis steigt weiter, und eine 25 Jahre alte Anlage arbeitet deutlich ineffizienter als eine Wärmepumpe. Diese laufenden Mehrkosten können den Förderverlust übersteigen – rechnen Sie beides zusammen, nicht nur die Förderung.
So läuft der Antrag ab
Schritt 1: Energieberatung. Ein zertifizierter Energieberater prüft, welche Maßnahme zu Ihrem Gebäude passt. Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) wird selbst gefördert. Beachten Sie: Der iSFP-Bonus gilt seit der Reform nur noch für Kosten oberhalb von 30.000 Euro – bei einem reinen Heizungstausch greift er also meist nicht mehr.
Schritt 2: Angebote einholen. Mindestens drei Fachbetriebe. Achten Sie auf die prognostizierte Jahresarbeitszahl (mindestens 3,5 für die Förderung), einen inkludierten hydraulischen Abgleich und eine vollständige Leistungsbeschreibung.
Schritt 3: Antrag stellen – vor Vertragsabschluss. Der Antrag muss eingereicht sein, bevor Sie den Auftrag erteilen. Rückwirkend gibt es keine Förderung. Kalkulieren Sie die Bearbeitungszeit bis zur Zusage ein, wenn ein Stichtag naht.
Schritt 4: Nach der Zusage beauftragen. Erst wenn die Förderzusage vorliegt, unterschreiben Sie. Ab diesem Moment ist Ihr Fördersatz gesichert, auch wenn der Einbau erst Monate später stattfindet.
Schritt 5: Verwendungsnachweis. Nach Fertigstellung reichen Sie Rechnung, Zahlungsbelege, Inbetriebnahmeprotokoll und Fachunternehmererklärung ein.
Häufige Fragen
Zählt für den Fördersatz der Antrag oder der Einbau?
Weder noch – maßgeblich ist die Förderzusage. Das ist der häufigste Irrtum. Ein Antrag kurz vor dem Stichtag hilft nicht, wenn die Zusage erst danach erteilt wird.
Kann ich 2027 beantragen und 2028 einbauen?
Ja. Liegt die Zusage vor, gilt der zu diesem Zeitpunkt zugesagte Satz. Der Einbautermin ändert daran nichts. Die üblichen Fristen für die Umsetzung müssen Sie natürlich einhalten.
Gibt es den Effizienzbonus für Erdwärme noch?
Nein. Er ist seit dem 21. Juli 2026 ersatzlos gestrichen. Ratgeber, die noch 50 oder 55 Prozent Gesamtförderung nennen, beziehen sich auf den Stand davor.
Lohnt es sich, auf bessere Technik zu warten?
Wärmepumpen sind ausgereift; die Effizienzgewinne der nächsten Jahre sind gering. Dem stehen ein sinkender Zuschuss und weiterlaufende Heizkosten der Altanlage gegenüber. Für die meisten Haushalte überwiegt der Nachteil des Wartens.
Was ist mit Landesprogrammen?
Viele Bundesländer und Kommunen fördern zusätzlich, und diese Programme sind teils mit der Bundesförderung kombinierbar. Da sich die Konditionen regional stark unterscheiden, lohnt eine gezielte Prüfung für Ihren Ort – unser Förder-Kombinator berücksichtigt neben Bund und Land auch kommunale Zuschüsse.
Fazit
Für 2027 sind die Zahlen klar: 12 Prozent Klimabonus ab Februar, 8 Prozent ab August, und alle sechs Monate 750 Euro weniger förderfähige Kosten. Wer ohne Einkommensbonus rechnet, verliert rund 1.435 Euro beim Schritt ins Jahr 2027. Wer den vollen Einkommensbonus erhält, kommt auf bis zu 80 Prozent Förderung – ist durch diese Decke aber nur noch bis Anfang 2027 teilweise geschützt.
Das wichtigste Detail bleibt der Stichtag: Es zählt die Förderzusage. Wer die 16 Prozent noch mitnehmen möchte, sollte den Antrag deutlich vor dem 31. Januar 2027 auf den Weg bringen.
Ihre nächsten Schritte:
- Förderung berechnen – individuelle Kombination aus Bundes-, Landes- und kommunaler Förderung
- Beratungstermin vereinbaren – kostenlose Ersteinschätzung für Ihr Gebäude
- Angebote einholen und Antrag mit zeitlichem Puffer stellen
Weiterführend: Was die BEG-Reform vom 21. Juli 2026 im Detail geändert hat und Wärmepumpe im Altbau.
Stand: 31. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindliche Auskünfte erteilen BAFA und KfW. Förderrichtlinien können sich ändern.
