Energieberatung
18.11.2025
Bauwerkstatt Redaktion

GEG-Novelle 2025: Was Hausbesitzer jetzt wissen müssen

Die Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes bringt weitreichende Änderungen. Erfahren Sie, welche Pflichten auf Sie zukommen und wie Sie von Übergangsregelungen profitieren.
GEG-Novelle 2025: Was Hausbesitzer jetzt wissen müssen

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ab 2026: Pflicht zu 65% erneuerbarer Energie bei Heizungstausch in Bestandsgebäuden
  • Übergangsfristen bis 2028 für kommunale Wärmeplanung
  • Härtefallregelungen für ältere Eigentümer und wirtschaftliche Härten
  • Erweiterte Förderprogramme: bis zu 70% Zuschuss für einkommensschwache Haushalte

Überblick: Die wichtigsten Änderungen

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), umgangssprachlich auch "Heizungsgesetz" genannt, wurde 2024 grundlegend überarbeitet und tritt in seiner verschärften Form ab 2025/2026 in Kraft. Ziel ist es, den Gebäudesektor bis 2045 klimaneutral zu machen und die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu reduzieren.

Die Novelle betrifft nahezu alle Immobilieneigentümer in Deutschland und wirft viele Fragen auf: Muss ich meine funktionierende Gasheizung austauschen? Welche Heizungssysteme sind noch erlaubt? Welche Förderungen gibt es? Dieser Artikel gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Kernregelung: 65%-Erneuerbare-Energien-Pflicht

Die Grundregel

Ab dem Inkrafttreten des GEG gilt für neue Heizungsanlagen:

"Jede neu eingebaute Heizung muss mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen."

Diese Regel gilt jedoch mit unterschiedlichen Fristen:

Zeitliche Staffelung

Neubaugebiete:

  • Seit 1. Januar 2024: Sofortige Pflicht zur 65%-EE-Nutzung
  • Betrifft alle Bauanträge ab diesem Datum
  • Keine Übergangsfristen

Bestandsgebäude und Baulücken:

  • Abhängig von der kommunalen Wärmeplanung
  • Großstädte (> 100.000 Einwohner): Pflicht ab 30. Juni 2026
  • Kleinere Kommunen (< 100.000 Einwohner): Pflicht ab 30. Juni 2028
  • Bis dahin: Fossile Heizungen noch erlaubt (mit Einschränkungen)

Wichtig: Die Pflicht greift nur beim Einbau einer neuen Heizung. Bestehende Heizungen dürfen weiterlaufen und im Schadensfall auch repariert werden.

Erfüllungsoptionen: Welche Heizungen sind erlaubt?

Das GEG schreibt keine bestimmte Technologie vor, sondern definiert verschiedene Erfüllungsoptionen:

1. Elektrische Wärmepumpe

Elektrische Wärmepumpen entwickeln sich zur wahrscheinlich häufigsten Erfüllungsoption des neuen GEG. Zur Verfügung stehen drei Haupttypen: Die Luft-Wasser-Wärmepumpe ist am weitesten verbreitet und am einfachsten zu installieren. Sole-Wasser-Wärmepumpen nutzen Erdwärme und erreichen höhere Effizienz, erfordern jedoch Erdbohrungen oder Flächenkollektoren. Wasser-Wasser-Wärmepumpen zapfen das Grundwasser an und bieten die beste Leistung, sind aber genehmigungspflichtig und nicht überall umsetzbar.

Die Vorteile sind überzeugend: Wärmepumpen erfüllen die 65%-Regel automatisch und erhalten die höchste Förderquote von bis zu 70%. Sie machen vollständig unabhängig von fossilen Brennstoffen, und in Kombination mit einer PV-Anlage lassen sich die Betriebskosten nochmals deutlich senken. Die Investitionskosten liegen bei 25.000-40.000 € für Luft-Wärmepumpen und 35.000-50.000 € für Erdwärme-Systeme. Dank der Förderung reduzieren sich diese Beträge jedoch um 30-70%, was die Technologie finanziell sehr attraktiv macht.

2. Anschluss an Wärmenetz

Der Anschluss an ein Fernwärmenetz aus erneuerbaren Quellen oder Abwärme stellt eine komfortable Alternative dar. Der größte Vorteil liegt im geringen Platzbedarf, da keine eigene Heizungsanlage im Haus benötigt wird. Die Wartung entfällt komplett, und sobald das Netz mindestens 65% erneuerbare Energien nutzt, ist die Immobilie automatisch GEG-konform.

Allerdings bringt diese Lösung auch Einschränkungen mit sich. Sie werden abhängig vom jeweiligen Netzbetreiber, haben oft keine Anbieterwahl und sind an dessen Preisgestaltung gebunden. Die Kosten für den Hausanschluss liegen zwischen 5.000 und 15.000 €, hinzu kommen 3.000-7.000 € für die Übergabestation. Trotz dieser Anfangsinvestition rechnet sich Fernwärme häufig durch niedrige Betriebskosten und entfallende Wartungsaufwendungen.

3. Biomasseheizung (Holz, Pellets)

Biomasseheizungen basieren auf nachwachsenden Rohstoffen und gehören zu den bewährten Technologien mit langer Tradition. Moderne Anlagen erreichen einen Wirkungsgrad von über 90% und arbeiten bei nachhaltiger Forstwirtschaft CO₂-neutral, da beim Verbrennen nur das CO₂ freigesetzt wird, das der Baum während seines Wachstums aufgenommen hat.

Als Herausforderungen sind der erforderliche Platzbedarf für die Lagerung der Brennstoffe und die Notwendigkeit regelmäßiger Brennstoffbeschaffung zu nennen. Zudem entstehen Feinstaub-Emissionen, die jedoch durch moderne Filter und verschärfte Grenzwerte reguliert werden. Die Investitionskosten liegen bei 20.000-30.000 € für Pelletheizungen und 25.000-35.000 € für Hackschnitzelanlagen. Biomasseheizungen eignen sich besonders für ländliche Regionen mit guter Brennstoffverfügbarkeit.

4. Stromdirektheizung

Stromdirektheizungen sind nur in sehr gut gedämmten Gebäuden zulässig. Die Voraussetzung ist ein Effizienzhaus-Standard 55 oder besser, der durch einen qualifizierten Energieberater nachgewiesen werden muss. Nur bei diesem hohen Dämmstandard ist der Wärmebedarf so gering, dass eine direkte Beheizung mit Strom wirtschaftlich und ökologisch vertretbar ist.

Als Varianten stehen Infrarotheizungen zur Verfügung, die Strahlungswärme erzeugen, Elektro-Fußbodenheizungen für komfortables Raumklima sowie moderne hocheffiziente Nachtspeicherheizungen, die von den technologischen Fortschritten der letzten Jahre profitieren. Diese Lösung kommt hauptsächlich für Neubauten im Passivhaus-Standard oder umfassend sanierte Altbauten infrage.

5. Gasheizung mit erneuerbaren Gasen

Übergangsweise noch möglich.

"H2-ready"-Gasheizungen:

  • Sollen künftig mit Wasserstoff betrieben werden können
  • Aktuell noch mit Erdgas (Übergang)
  • Verpflichtung zur schrittweisen Beimischung von Biogas/Wasserstoff:- Ab 2029: mindestens 15% EE-Gas - Ab 2035: mindestens 30% EE-Gas - Ab 2040: mindestens 60% EE-Gas

Kritische Bewertung:

  • Verfügbarkeit von grünem Wasserstoff ungewiss
  • Hohe künftige Brennstoffkosten erwartet
  • Verbraucherschützer raten ab

6. Solarthermie-Hybridheizung

Kombination aus Solarthermie und konventioneller Heizung.

Anforderungen:

  • Solarthermie-Anteil muss 65%-Anforderung erfüllen
  • Nur mit großflächigen Anlagen (mind. 0,05 m²/m² Wohnfläche)
  • Pufferspeicher erforderlich

Realistisch nur in Kombination mit:

  • Wärmepumpe
  • Biomasseheizung
  • Bestandskessel (mit Berechnung)

Übergangsregelungen und Ausnahmen

Heizungs-Havarie: Was passiert bei Totalausfall?

Fällt die Heizung irreparabel aus, bevor die kommunale Wärmeplanung vorliegt, gelten Übergangsregelungen:

Mehrjährige Übergangsfrist:

  • Heizung muss nicht sofort ausgetauscht werden
  • Reparatur ist erlaubt (auch Ersatzteile aus Fremdanlagen)
  • Bei Austausch: Übergangslösung für max. 5 Jahre möglich

Praktische Lösungen:

  • Gebrauchte Heizung als Übergang einbauen
  • Miet-Heizung für Überbrückung
  • Etappenweise Sanierung vorbereiten

Härtefallregelungen

Das GEG sieht Befreiungen bei unzumutbaren Härten vor:

1. Altersgrenze:

  • Eigentümer über 80 Jahre sind von der Austauschpflicht befreit
  • Gilt nur für selbstgenutzte Wohnungen
  • Bei Verkauf oder Erbschaft: Erwerber hat 2 Jahre Zeit zur Anpassung

2. Wirtschaftliche Unzumutbarkeit:

  • Kosten übersteigen wirtschaftlich vertretbares Maß
  • Amortisationszeit über Lebensdauer der Anlage hinaus
  • Antrag bei zuständiger Behörde mit Nachweisen

3. Technische Unmöglichkeit:

  • Wenn keines der Systeme technisch umsetzbar ist (selten)
  • Gutachten durch Energieberater erforderlich

Kommunale Wärmeplanung: Der Fahrplan

Die kommunale Wärmeplanung ist zentral für den Zeitpunkt der Austauschpflicht:

Was ist kommunale Wärmeplanung?

Kommunen müssen bis zu den Stichtagen (2026/2028) festlegen:

  1. Wo gibt es künftig Wärmenetze?- Ausbaugebiete für Fernwärme - Zeitplan für Netzausbau - Anschlussmöglichkeiten
  2. Wo ist dezentrale Versorgung vorgesehen?- Gebiete ohne geplante Wärmenetze - Empfohlene Technologien
  3. Wasserstoff-Netzgebiete (optional)- Gebiete mit geplanter H₂-Infrastruktur - Hochumstritten und unwahrscheinlich

Folgen für Eigentümer

Wenn Wärmenetz geplant ist:

  • Information durch Kommune über Anschlussmöglichkeit
  • Ggf. Anschluss- und Benutzungszwang
  • Zeitliche Staffelung des Netzausbaus

Wenn kein Wärmenetz geplant ist:

  • Pflicht zur 65%-EE-Heizung greift ab Stichtag
  • Freie Wahl der Erfüllungsoption
  • Keine weitere Verzögerung möglich

Förderprogramme 2025: So finanzieren Sie den Heizungstausch

Die Bundesregierung hat die Förderung massiv ausgeweitet, um die GEG-Vorgaben sozial abzufedern:

Grundförderung

30% Basis-Zuschuss:

  • Für alle förderfähigen Heizungen
  • Unabhängig vom Einkommen
  • Maximum: 30.000 € förderfähige Kosten

Geschwindigkeitsbonus

20% Zusatzförderung:

  • Bei Austausch funktionsfähiger Öl-, Kohle- oder Gas-Heizungen (> 20 Jahre alt)
  • Gilt bis 31.12.2028
  • Danach: Reduktion auf 17% (2029-2030)

Einkommensbonus

30% Zusatzförderung:

  • Für Haushalte mit zu versteuerndem Jahreseinkommen unter 40.000 €
  • Einkommensnachweis erforderlich
  • Kombinierbar mit anderen Boni

Wärmepumpen-Bonus

5% Zusatzförderung:

  • Für natürliche Kältemittel (Propan, CO₂)
  • Für besonders effiziente Wärmepumpen (JAZ > 4,0)

Maximale Förderung

Höchstförderung: 70%

  • Kombination: Grundförderung 30 % + Klimageschwindigkeitsbonus 16 % + Einkommensbonus bis 40 %
  • Ohne Einkommensbonus: 46 % (Grundförderung 30 % + Klimageschwindigkeitsbonus 16 %)
  • Obergrenze: 19.600 € Zuschuss (70 % von 28.000 € förderfähigen Kosten)
  • Für ein durchschnittliches Einfamilienhaus: 12.900–19.600 € Zuschuss

Stand seit 21.07.2026: Der Wärmepumpen-Effizienzbonus ist gestrichen, der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt halbjährlich (ab 01.02.2027 auf 12 %, ab 01.08.2027 auf 8 %). Aktuelle Sätze: Wärmepumpen-Förderung 2027.

KfW-Ergänzungskredit

Zusätzlich zur Förderung:

Zinsvergünstigter Kredit:

  • Für alle, die Anspruch auf BEG-Förderung haben
  • Kreditvolumen: bis zu 120.000 €
  • Effektiver Jahreszins: abhängig von Einkommen- Jahreseinkommen < 90.000 €: 0,55% p.a. - Jahreseinkommen < 60.000 €: 0,25% p.a.

Beratungspflicht

Vor dem Heizungstausch besteht eine verpflichtende Beratung:

Inhalt der Beratung

Energieberater muss informieren über:

  • Verschiedene Erfüllungsoptionen
  • Wirtschaftlichkeit der Optionen
  • Fördermöglichkeiten
  • Auswirkungen der Wärmeplanung
  • Notwendige Sanierungsmaßnahmen (Dämmung, Heizkörper)

Kosten und Förderung der Beratung

Kosten:

  • 500-1.500 € je nach Umfang
  • Gefördert mit 80%, maximal 1.300 € für Ein-/Zweifamilienhäuser

Ausnahme:

  • Bei Anschluss an Wärmenetz entfällt Beratungspflicht
  • Bei reinem Austausch Wärmepumpe gegen Wärmepumpe entfällt Beratungspflicht

Strategien für Eigentümer

Szenario 1: Heizung funktioniert noch gut (< 15 Jahre alt)

Empfehlung:

  • Abwarten und kommunale Wärmeplanung beobachten
  • Keine übereilten Maßnahmen
  • Rücklagen für späteren Austausch bilden
  • Gebäude energetisch optimieren (Dämmung)

Finanzplanung:

  • Monatlich 150-300 € zurücklegen
  • In 5-10 Jahren: 9.000-36.000 € Eigenkapital
  • Reduziert Kreditbedarf deutlich

Szenario 2: Heizung alt (> 20 Jahre) und störanfällig

Empfehlung:

  • Energieberatung in Anspruch nehmen
  • Jetzt handeln und Geschwindigkeitsbonus sichern (bis 2028)
  • Wärmepumpe prüfen (höchste Förderung)

Vorgehen:

  1. Energieberatung beauftragen (gefördert)
  2. Angebote einholen (mind. 3)
  3. Förderantrag stellen (vor Auftragsvergabe!)
  4. Installation durch Fachbetrieb
  5. Förderung abrufen

Szenario 3: Öl-/Gasheizung in Gebiet mit geplantem Wärmenetz

Empfehlung:

  • Zeitplan der Kommune erfragen
  • Ggf. Anschluss an Wärmenetz warten
  • Bei Havarie: Übergangsheizung installieren

Alternative:

  • Wärmepumpe trotzdem installieren (Unabhängigkeit)
  • Netzanschluss später fakultativ

Szenario 4: Mietwohnung/Mehrfamilienhaus

Besonderheiten:

  • Kosten können auf Mieter umgelegt werden (max. 10% p.a., gedeckelt auf 50 Cent/m²)
  • Förderung reduziert umlagefähige Kosten
  • Warmmietenneutralität oft erreichbar

Empfehlung:

  • Frühe Kommunikation mit Mietern
  • Transparenz über Kostenentwicklung
  • Energieberater mit Mieterberatung beauftragen

Häufige Irrtümer und Mythen

Mythos 1: "Ich muss meine funktionierende Heizung sofort austauschen"

Falsch. Bestehende Heizungen dürfen weiterlaufen und können repariert werden. Die 65%-Pflicht gilt nur für neue Anlagen.

Mythos 2: "Gasheizungen sind ab 2025 komplett verboten"

Falsch. Gasheizungen dürfen noch eingebaut werden, wenn sie die 65%-Anforderung erfüllen (z.B. H2-ready mit Biogas-Beimischung). Allerdings ist dies wirtschaftlich oft fragwürdig.

Mythos 3: "Wärmepumpen funktionieren nur in Neubauten"

Falsch. Moderne Wärmepumpen arbeiten auch in Bestandsgebäuden effizient, ggf. mit Vorlauftemperaturen bis 65°C. Allerdings erhöht gute Dämmung die Effizienz deutlich.

Mythos 4: "Ich bekomme keine Förderung, wenn meine Heizung kaputt geht"

Falsch. Auch bei Havarie-Austausch gibt es volle Förderung. Es gelten lediglich längere Fristen für Antragstellung und Umsetzung.

Praktische Checkliste

Schritt-für-Schritt zum GEG-konformen Heizungstausch

Phase 1: Information (jetzt)

  • Alter und Zustand der Heizung prüfen
  • Kommunale Wärmeplanung recherchieren
  • Erstinformation bei Energieberater einholen

Phase 2: Planung (6-12 Monate vorher)

  • Energieberatung beauftragen (gefördert!)
  • Sanierungsbedarf klären (Dämmung, Heizkörper)
  • Technologieauswahl treffen
  • Finanzierung klären (Eigenkapital, Kredit, Förderung)

Phase 3: Umsetzungsvorbereitung (3-6 Monate vorher)

  • Angebote einholen (mind. 3 Vergleichsangebote)
  • Fachbetrieb auswählen
  • Förderantrag stellen (vor Auftragserteilung!)
  • Finanzierung abschließen

Phase 4: Installation

  • Auftrag erteilen (erst nach Förderzusage)
  • Installation überwachen
  • Abnahme durch Energieberater
  • Förderung abrufen

Phase 5: Betrieb

  • Einweisung in die Heizungssteuerung
  • Optimierung der Einstellungen
  • Erste Wartung nach 1 Jahr
  • Erfolgskontrolle (Heizkosten vergleichen)

Fazit

Das GEG 2025 markiert einen Wendepunkt in der deutschen Wärmewende. Die Regelungen sind komplex, bieten aber durch Übergangsfristen, Härtefallregelungen und großzügige Förderungen pragmatische Lösungen.

Wichtigste Botschaften:

  1. Keine Panik: Bestehende Heizungen dürfen weiterlaufen
  2. Rechtzeitig planen: Nutzen Sie Übergangsfristen zur guten Vorbereitung
  3. Förderung nutzen: Bis zu 70% Zuschuss möglich
  4. Professionelle Beratung: Energieberater spart Kosten und Ärger
  5. Langfristig denken: Investition in Heizung rechnet sich über 20-30 Jahre

Bauwerkstatt: Ihr Partner für die Wärmewende

Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess:

  • Zertifizierte Energieberatung (80% gefördert)
  • Technologievergleich und Wirtschaftlichkeitsberechnung
  • Unterstützung bei Förderanträgen
  • Installation durch qualifizierte Partnerbetriebe
  • Nachbetreuung und Optimierung

Vereinbaren Sie jetzt einen kostenlosen Erstberatungstermin und erfahren Sie, welche Heizungslösung optimal zu Ihrem Gebäude passt!

Quellen

Bauwerkstatt Redaktion

Fachredaktion

Das Redaktionsteam der Bauwerkstatt bündelt die Expertise unserer Fachleute aus den Bereichen Dach, Fassade, Solar und Innenausbau.

Energieeffizienz-Experten
Teilen: