Die Uhr tickt: Wärmeplanung wird Pflicht
Am 1. Januar 2024 trat das Wärmeplanungsgesetz (WPG) in Kraft – und mit ihm eine der wichtigsten Weichenstellungen der deutschen Energiewende. Erstmals müssen alle Kommunen in Deutschland verbindlich planen, wie sie ihre Wärmeversorgung klimaneutral gestalten. Für Großstädte über 100.000 Einwohner läuft die Frist am 30. Juni 2026 ab – das sind nur noch wenige Monate.
Doch was genau bedeutet die kommunale Wärmeplanung für Sie als Hausbesitzer? Müssen Sie sofort Ihre Heizung austauschen? Welche Fristen gelten? Und wie hängt das alles mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) zusammen?
Dieser Artikel beantwortet die wichtigsten Fragen – klar, verständlich und mit konkreten Handlungsempfehlungen.
Was ist die kommunale Wärmeplanung?
Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategischer Fahrplan, den jede Kommune erstellen muss. Er zeigt auf, wie die Wärmeversorgung – also Heizung und Warmwasser – in den kommenden Jahrzehnten klimaneutral werden soll.
Der Wärmeplan beantwortet drei zentrale Fragen:
- Wo gibt es ein Wärmenetz? In welchen Gebieten wird ein Fern- oder Nahwärmenetz ausgebaut oder neu verlegt?
- Wo gibt es kein Wärmenetz? In welchen Gebieten müssen Eigentümer individuelle Lösungen finden (z.B. Wärmepumpe)?
- Was sind Übergangsgebiete? Wo ist die Planung noch offen und wird zu einem späteren Zeitpunkt konkretisiert?
Wichtig: Der Wärmeplan ist kein Sanierungszwang. Er gibt Ihnen Planungssicherheit, welche Optionen in Ihrem Gebiet langfristig zur Verfügung stehen.
Die Fristen im Überblick
| Gemeindegröße | Frist Wärmeplan | GEG-Pflicht greift |
|---|---|---|
| Großstädte (> 100.000 Einwohner) | 30. Juni 2026 | Nach Veröffentlichung |
| Alle anderen Kommunen (> 10.000) | 30. Juni 2028 | Nach Veröffentlichung |
| Kleine Gemeinden (< 10.000) | Vereinfachtes Verfahren | Nach Veröffentlichung |
Städte in Franken, die betroffen sind: Nürnberg (ca. 520.000), Fürth (ca. 130.000) und Erlangen (ca. 115.000) gehören zu den Großstädten, die ihren Wärmeplan bis Juni 2026 vorlegen müssen. Für Ansbach, Bamberg, Bayreuth und andere mittelgroße Städte gilt die Frist 2028.
So hängen Wärmeplanung und GEG zusammen
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und die kommunale Wärmeplanung sind eng verzahnt:
Die 65%-Regel
Seit Januar 2024 gilt: Neue Heizungen in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten müssen zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
Für bestehende Gebäude wird diese Regel erst wirksam, wenn die Kommune ihren Wärmeplan veröffentlicht hat. Konkret:
- Vor Veröffentlichung des Wärmeplans: Sie dürfen weiterhin eine Gas- oder Ölheizung einbauen – allerdings mit Auflagen (Beratungspflicht, steigende Biogas-/Biobrennstoffe-Quoten ab 2029).
- Nach Veröffentlichung des Wärmeplans: Neue Heizungen müssen die 65%-Erneuerbare-Anforderung erfüllen.
Was passiert, wenn kein Wärmeplan vorliegt?
Schafft eine Kommune es nicht, den Wärmeplan fristgerecht vorzulegen, gilt die 65%-Regel automatisch:
- In Großstädten: ab 1. Juli 2026
- In kleineren Kommunen: ab 1. Juli 2028
Es gibt also kein „Schlupfloch" durch Verzögerung.
Übergangsfristen: Niemand muss sofort handeln
Das GEG sieht großzügige Übergangsregelungen vor, die Ihnen Zeit geben:
Bei Heizungsdefekt
| Situation | Übergangszeit |
|---|---|
| Reparatur möglich | Keine Einschränkung |
| Heizung irreparabel defekt | 5 Jahre Übergangsfrist für Ersatzlösung |
| Gasetagenheizung defekt | Bis zu 13 Jahre Übergangsfrist |
Bestehende Heizungen
- Funktionierende Heizungen dürfen unbegrenzt weiterbetrieben werden
- Erst bei Austausch greift die 65%-Regel (nach Wärmeplan-Veröffentlichung)
- Ab 2045 müssen alle Heizungen klimaneutral betreiben werden (Ende fossiler Brennstoffe)
Sonderregelungen
- Eigentümer über 80 Jahre sind von der Austauschpflicht befreit (gilt für Selbstnutzer)
- Härtefallregelung bei wirtschaftlicher Überforderung
- Bei Anschluss an ein Wärmenetz gelten bis zu 10 Jahre Übergangszeit
Welche Heizungsoptionen erfüllen die 65%-Regel?
Wenn Sie nach Veröffentlichung des Wärmeplans eine neue Heizung einbauen, stehen Ihnen diese Optionen offen:
| Heizungssystem | 65% erfüllt? | Typische Kosten | Förderung möglich |
|---|---|---|---|
| Wärmepumpe (Luft-Wasser) | ✓ | 25.000–40.000 € | Bis zu 70% |
| Wärmepumpe (Sole-Wasser) | ✓ | 35.000–55.000 € | Bis zu 70% |
| Fernwärme-Anschluss | ✓ | 5.000–15.000 € | Bis zu 30% |
| Solarthermie + Heizung | ✓ | 15.000–30.000 € | Bis zu 25% |
| Biomasseheizung (Pellets) | ✓ | 20.000–35.000 € | Bis zu 30% |
| Wasserstoff-ready Gasheizung | Bedingt | 8.000–15.000 € | Nur mit H2-Netz |
| Hybridheizung (WP + Gas) | ✓ | 20.000–35.000 € | Bis zu 70% (WP-Anteil) |
Tipp: In Gebieten, in denen laut Wärmeplan ein Wärmenetz kommt, kann ein Fernwärme-Anschluss die wirtschaftlichste Lösung sein. In dezentralen Gebieten ist die Wärmepumpe meist erste Wahl.
Aktuelle Förderungen 2026: Jetzt noch zugreifen
Die Förderung für den Heizungstausch ist aktuell so attraktiv wie nie – aber die Budgets schrumpfen:
Heizungsförderung (KfW/BAFA)
| Komponente | Zuschuss | Bedingung |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30% | Für alle Eigentümer |
| Einkommensbonus | +30% | Haushaltseinkommen < 40.000 €/Jahr |
| Klimageschwindigkeitsbonus | +20% | Tausch von Öl/Gas/Kohle/Nachtspeicher |
| Maximum | 70% | Max. 21.000 € Zuschuss |
Ergänzende Maßnahmen
| Maßnahme | Fördersatz | Mit iSFP-Bonus |
|---|---|---|
| Dämmung (Dach/Fassade/Keller) | 15% | 20% |
| Fenstertausch | 15% | 20% |
| Heizungsoptimierung | 15% | 20% |
| Lüftungsanlage | 15% | 20% |
Der iSFP-Bonus: Wer einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen lässt, erhält 5 Prozentpunkte mehr Förderung und die förderfähigen Kosten verdoppeln sich von 30.000 € auf 60.000 € pro Wohneinheit.
TODO(human)
Rechenbeispiel: Heizungstausch in Nürnberg
Nehmen wir ein typisches Einfamilienhaus in Nürnberg-Langwasser, Baujahr 1978, mit einer alten Gasheizung:
| Position | Betrag |
|---|---|
| Luft-Wasser-Wärmepumpe inkl. Installation | 32.000 € |
| Grundförderung (30%) | -9.600 € |
| Klimageschwindigkeitsbonus (20%) | -6.400 € |
| Eigenanteil | 16.000 € |
| Jährliche Heizkosten-Ersparnis | ca. 1.200 € |
| Vermiedene CO₂-Kosten (steigend) | ca. 350 €/Jahr |
| Amortisationszeit | ca. 10 Jahre |
Kommt der Einkommensbonus (+30%) hinzu, sinkt der Eigenanteil auf nur 9.600 € – bei maximaler Förderung von 70%.
Checkliste: So bereiten Sie sich vor
Jetzt (Frühjahr 2026)
- Wärmeplan Ihrer Kommune prüfen: Fragen Sie bei Ihrer Stadtverwaltung nach dem aktuellen Stand. Viele Großstädte veröffentlichen Entwürfe bereits vor der Frist
- Gebiet-Typ klären: Liegt Ihr Gebäude in einem geplanten Wärmenetz-Gebiet oder einem dezentralen Versorgungsgebiet?
- Heizung bewerten lassen: Wie alt ist Ihre Heizung? In welchem Zustand ist sie? Ein Energieberater kann die Restlebensdauer einschätzen
- iSFP erstellen lassen: Der individuelle Sanierungsfahrplan zeigt die optimale Reihenfolge für Maßnahmen – und bringt 5% mehr Förderung
Mittelfristig (2026–2028)
- Förderstrategie festlegen: Nutzen Sie den Bauwerkstatt Förder-Kombinator, um die optimale Förderkombination zu berechnen
- Angebote einholen: Gute Fachbetriebe haben Wartezeiten von 3–6 Monaten – frühzeitig planen!
- Förderantrag stellen: Immer vor der Auftragsvergabe
- Energieausweis aktualisieren: Spätestens nach der Sanierung, aber auch für die Bestandsaufnahme hilfreich
Häufige Fragen zur kommunalen Wärmeplanung
Muss ich meine funktionierende Heizung jetzt austauschen?
Nein. Bestehende Heizungen dürfen weiterbetrieben werden. Erst bei einem Austausch nach Veröffentlichung des Wärmeplans greift die 65%-Regel – und auch dann gibt es Übergangsfristen.
Was passiert, wenn in meinem Gebiet ein Wärmenetz geplant ist?
Wenn der Wärmeplan ein Wärmenetz für Ihr Gebiet vorsieht, haben Sie das Recht, sich anschließen zu lassen – aber keine Pflicht. Alternativ können Sie auch eine eigene 65%-konforme Lösung wählen. Bei einem geplanten Wärmenetz gelten bis zu 10 Jahre Übergangszeit.
Lohnt es sich, jetzt schon zu handeln, obwohl die Fristen noch laufen?
Ja, aus drei Gründen:
- Die Förderungen sind aktuell auf Rekordniveau – Budgetkürzungen sind bereits beschlossen
- Handwerksbetriebe haben Wartezeiten – wer später bestellt, wartet länger
- Jedes Jahr mit alter Heizung kostet Sie steigende CO₂-Abgaben und höhere Energiekosten
Ich wohne in einer kleinen Gemeinde – betrifft mich das?
Ja, aber mit mehr Zeit. Gemeinden unter 10.000 Einwohner können ein vereinfachtes Verfahren nutzen und haben bis 2028 Zeit. Trotzdem gilt: Ab spätestens 2028 greift die 65%-Regel auch dort.
Was ist eine „wasserstofffähige" Gasheizung?
Eine H2-ready-Gasheizung kann auf Wasserstoff umgerüstet werden. Achtung: Diese erfüllt die 65%-Regel nur, wenn in Ihrem Gebiet tatsächlich ein Wasserstoff-Netz geplant ist. In den meisten Wohngebieten ist das derzeit nicht der Fall. Ab 2029 müssen steigende Anteile von Biogas/Wasserstoff beigemischt werden (15%, steigend auf 60% bis 2040). Das Kostenrisiko liegt beim Eigentümer.
Fazit: Planungssicherheit nutzen, Förderungen sichern
Die kommunale Wärmeplanung klingt bürokratisch – ist aber eine echte Chance für Hausbesitzer. Zum ersten Mal erfahren Sie verbindlich, welche Wärmeversorgung in Ihrem Gebiet geplant ist. Das gibt Ihnen die Grundlage für eine fundierte Entscheidung:
- Wärmenetz-Gebiet? Abwarten und zum optimalen Zeitpunkt anschließen
- Dezentrales Gebiet? Jetzt Wärmepumpe planen und maximale Förderung sichern
- Übergangsgebiet? iSFP erstellen lassen und flexibel bleiben
Eines steht fest: Wer jetzt aktiv wird, hat die besten Karten – sowohl bei den Förderungen als auch bei der Verfügbarkeit von Fachbetrieben.
Bauwerkstatt: Ihr Partner für den Heizungstausch in Franken
Als zertifizierte Energieberater und Meisterbetrieb in der Region Nürnberg begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess:
- Kostenlose Erstberatung: Wir analysieren Ihre aktuelle Heizsituation und die Optionen laut Wärmeplan
- Förder-Kombinator: Unser Online-Tool berechnet Ihre optimale Förderkombination – in unter 2 Minuten
- Energie-Check: Kostenlos und ohne Registrierung – sofort erfahren, wo Ihr Gebäude steht
- iSFP-Erstellung: Wir erstellen Ihren individuellen Sanierungsfahrplan und beantragen die Förderung
- Komplette Umsetzung: Von der Planung über die Installation bis zur Förderabwicklung – alles aus einer Hand
Ob Nürnberg, Fürth, Erlangen oder das Umland – wir sorgen dafür, dass Sie optimal aufgestellt sind für die Wärmewende.
Jetzt kostenlose Erstberatung vereinbaren und erfahren Sie, was die kommunale Wärmeplanung für Ihr Gebäude bedeutet!
